Ökodesign

Ökodesign

Auf der folgenden Seite finden Sie die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie von Varilux-Energiesparlampen.

Am 1. September 2010 trat die zweite Stufe des EU-Glühlampenausstiegs in Kraft. Dadurch werden haushaltsübliche 75 Watt Glühlampen vom Markt verschwinden.

Hinzu kommen umfassende Verpackungsbestimmungen, mit denen die EU die Verbraucherinformation beim Kauf von Energiesparlampen verbessern will. Die meisten dieser Angaben sind allerdings bei VARILUX Marken-Energiesparlampen bereits üblich.

In einem wichtigen Punkt muss sich der Verbraucher umgewöhnen. Das Maß für die Helligkeit einer Energiesparlampe ist nicht die Watt-Zahl, sondern die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen eine Lampe hat, umso heller ist sie. "Beispielsweise muss eine 11 Watt Energiesparlampe mindestens 531 Lumen haben. Aber bessere Modelle bringen bei gleichem Stromverbrauch bis zu 700 Lumen, sie sind also viel lichtstärker."

Neben dem bekannten EU-Energieeffizienzzeichen müssen zum Beispiel die Lebensdauer, die Lichtfarbe, die Schaltfestigkeit, die Aufstartzeit und der Quecksilbergehalt angegeben sein. Werden auf der Verpackung die neuen Lampen den alten Glühlampen gegenübergestellt, sind bestimmte Vergleichsregeln einzuhalten.

Die Regelung gilt nicht für:

  • Die Verpackungen der Bestandsware im Handel
  • Lagerware
  • Lampen mit gerichtetem Licht (Reflektorlampen)
  • Speziallampen

Der Maßstab für die Helligkeit einer Energiesparlampe ist nicht die Watt-Zahl, sondern die Lumen-Angabe. Je mehr Lumen eine Lampe hat, umso heller ist sie. Gute Energiesparlampen übertreffen die Lumen-Mindestwerte der Effizienzklasse A. Zum Beispiel muss eine 11 Watt Energiesparlampe mindestens 531 Lumen haben, lichtstarke Modelle bringen aber auch 700 Lumen. Die Lumen-Zahl steht auf der Verpackung.

Informationen für Endnutzer über die Eigenschaften von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht (VO (EG) Nr. 244/2009) [163 KB]